Informationen zur Alarmstufe

Liebe TVG-Mitglieder

leider steigt die Zahl der an Corona-Erkrankten auf den Intensivstationen weiter, so dass die Auslastung der Intensivbetten von 390 überschritten wurde. Damit tritt die Alarmstufe in Kraft.

 

Laut der aktuellen Corona-Verordnung zusammen mit der Corona-Verordnung Sport vom 05.11.2021 gelten ab 17.11.2021  folgenden Regelungen für den Sport- und Wettkampfbetrieb:

 

Der Zutritt zum Trainings- und Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen ist nur noch vollständig immunisierten Personen gestattet. Alle teilnehmenden Personen müssen bei Teilnahme einen gültigen 2G-Nachweis(geimpft/genesen) vorzeigen.

 

Die Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien ist nur nach Vorlage eines gültigen 3G Nachweises gestattet(geimpft/genesen/getestet), wobei als Test nur ein PCR-Test zulässig ist. Dieser darf maximal 48 Stunden zurück liegen.

 

Für Zuschauer gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien die 2G-Regelung, was bedeutet, dass nur vollständig geimpften oder genesenen Zuschauern der Zutritt zum Wettkampf gestattet ist.

 

Übungsleiter*innen: Für beschäftigte Personen, die nicht-immunisiert im Sinne von §5 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO sind, ist unbeschadet ihrer Beschäftigungsumfangs (auch ehrenamtlich und selbständig Beschäftigte) in allen Stufen für die Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb ein Antigen Schnelltest ausreichend. Zu den beschäftigten Personen zählen alle Übungsleiter, die eine Übungsleitervereinbarung mit dem TVG vorweisen können. Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss tagesaktuell sein. Ein offizielles Testdokument ist erforderlich, Selbsttest reichen nicht aus.

 

Das ausführliche Hygienekonzept mit allen Regelungen, Ausnahmen sowie Informationen zu den Nachweisen findet ihr hier

 

Vielen Dank für euer Verständnis. Wir sind weiter für euch da!

 

Sportliche Grüße

euer TVG-Team