Hygienevorschriften
Hier könnt ihr unser Hygienevorschriften einsehen. Bitte beachtet die Regeln, damit wir gemeinsam einen sicheren Übungsbetrieb gewährleisten können.
Konzept Öffnungschritte
Liebe TVG-Mitglieder,
laut Landesregierung Baden-Württemberg entfallen sehr viele Corona-Regelungen.
Da uns weiterhin die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitglieder und Übungsleiter*innen sehr wichtig ist, gelten folgende Regelungen ab dem 04.04.2022 für den Übungsbetrieb.
Wir werden uns in regelmäßigen Abständen alle bestehenden Regelungen anschauen und ggf. der Situation anpassen und streben weitere Lockerungen an.
3G-Regelung
Die 3G-Regelung für den Zuritt entfällt. Du darfst somit ab 04.04.2022 ohne Nachweis (Impf- und Genesenenstatus, tagesaktuellen Test) zur Übungsstunde kommen.
Maskenpflicht und Hygiene
Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in den Innenräumen (außer beim Sporttreiben) und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen wird empfohlen. Bitte weiterhin Kontaktflächen an den Trainings- und Sportgeräten desinfizieren.
Umstellung Übungsbetrieb
Wir werden ab 2. Mai unsere Übungsstunden wieder auf Normalbetrieb umstellen – Lüftungspausen entfallen. Bitte beachtet die geänderten Zeiten.
Liebe TVG-Mitglieder,
ab Mittwoch, 23.02.2022 gilt eine neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Die neue Fassung bringt zum Glück derzeit einige Erleichterungen für unseren Sportbetrieb.
Für Sport in Innenräumen gilt nun wieder die 3G-Regel.
Alle weiteren Regelungen behalten ihre Gültigkeit. Bitte denke vorallem an die FFP2-Maskenpflicht und den Abstand.
Wir sind weiter für euch da!
Euer TVG-Team
Nachweispflicht Zugangsberechtigung Warnstufe
Das bedeutet für alle grundimmunisierten (14 Tage nach 2. Impfung) Mitglieder, dass die Teilnahme am Übungsbetrieb derzeit 9 Monate gültig ist und kein zusätzlicher Test erforderlich ist.
Für alle geboosterten (ab dem Tag der 3. Impfung) Mitglieder gibt es derzeit keinen Ablauf der Gültigkeit.
Für alle genesenen (28 Tage nach PCR-/Schnelltest) Mitglieder ist die Teilnahme am Übungsbetrieb weiterhin 3 Monate möglich.
Für alle Mitglieder die nicht grundimmunisiert sind (nicht geimpft oder genesen) ist ab dem 23.02.2022 die Teilnahme gegen Vorlage eines tagesaktuellen (nicht älter als 24h) negativen Corona-Schnelltest einer offiziellen Teststelle möglich. Arbeitgebertests zählen weiterhin nicht.
Wir sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweis verpflichtet.
Ausnahmen
Für folgende Personen gelten weiterhin Ausnahmen:
(Selbst-/Schnelltest erforderlich)
- Schüler:innen
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
Personen für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Hier könnt ihr unser Konzept für die Öffnungsschritte 1 sowie Öffnungsschritte 2 und weitere einsehen. Bitte beachtet das Konzept, damit wir gemeinsam einen sicheren Übungsbetrieb gewährleisten können.
Konzept Öffnungsstufe 2 und weitere .....