30. TVG Volleyballturnier 2022
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Liebe TVG-Mitglieder
leider steigt die Zahl der an Corona-Erkrankten auf den Intensivstationen weiter, so dass die Auslastung der Intensivbetten von 390 überschritten wurde. Damit tritt die Alarmstufe in Kraft.
Laut der aktuellen Corona-Verordnung zusammen mit der Corona-Verordnung Sport vom 05.11.2021 gelten ab 17.11.2021 folgenden Regelungen für den Sport- und Wettkampfbetrieb:
Der Zutritt zum Trainings- und Wettkampfbetrieb in geschlossenen Räumen ist nur noch vollständig immunisierten Personen gestattet. Alle teilnehmenden Personen müssen bei Teilnahme einen gültigen 2G-Nachweis(geimpft/genesen) vorzeigen.
Die Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien ist nur nach Vorlage eines gültigen 3G Nachweises gestattet(geimpft/genesen/getestet), wobei als Test nur ein PCR-Test zulässig ist. Dieser darf maximal 48 Stunden zurück liegen.
Für Zuschauer gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien die 2G-Regelung, was bedeutet, dass nur vollständig geimpften oder genesenen Zuschauern der Zutritt zum Wettkampf gestattet ist.
Übungsleiter*innen: Für beschäftigte Personen, die nicht-immunisiert im Sinne von §5 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO sind, ist unbeschadet ihrer Beschäftigungsumfangs (auch ehrenamtlich und selbständig Beschäftigte) in allen Stufen für die Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb ein Antigen Schnelltest ausreichend. Zu den beschäftigten Personen zählen alle Übungsleiter, die eine Übungsleitervereinbarung mit dem TVG vorweisen können. Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss tagesaktuell sein. Ein offizielles Testdokument ist erforderlich, Selbsttest reichen nicht aus.
Das ausführliche Hygienekonzept mit allen Regelungen, Ausnahmen sowie Informationen zu den Nachweisen findet ihr hier
Vielen Dank für euer Verständnis. Wir sind weiter für euch da!
Sportliche Grüße
euer TVG-Team
Wichtige Information – bitte beachten !
Ab dem 03.11.2021 tritt die Warnstufe der aktuellen Corona-Verordnung in Kraft.
Das bedeutet für unseren Sportbetrieb im Innenbereich:
(Vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach zweiter Impfung, bzw. nach erster Impfung bei Johnson & Johnson)
(Nachweis bis 6 Monate nach durchlaufener Infektion gültig)
(negativer PCR-Test erforderlich, gültig für 48 Stunden)
Ausnahmen
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht sind:
Liebe Mitglieder,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab 16.09. in Kraft ist.
Momentan bedeutet dies für deine Übungsstunde beim TV Großsachsenheim keine Änderung. Sollten wir in die Warn- oder Alarmstufe kommen, bekommen du schnellsmöglich von uns Bescheid.
Wir freuen uns, dich weiterhin wie gewohnt in den Übungsstunden begrüßen zu dürfen.
Für Sport-/ Freizeiteinrichtungen sind folgende Regelungen ab morgen gültig
*PCR-Test sind 48h gültig
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).
Wann tritt welche Stufe in Kraft?
Warnstufe
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.
Alarmstufe
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.
Aktueller Stand
Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt Stand heute im Landes-Durchschnitt bei 2,25. Dies bedeutet wir befinden uns derzeit in der Basisstufe. (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/infektionen-und-todesfaelle-in-baden-wuerttemberg/)
Die Regelungen in den Hygienevorschriften bleiben bestehen.
Ein großes Dankeschön an euch alle für eure Unterstützung und eure Treue. Wir sind weiter für euch da!
Bei offenen Fragen könnt Ihr euch bei der Geschäftsstelle des TVGroßsachsenheim melden.
Mit sportlichen Grüßen
Euer TVG-Team
Cornhole, eines der beliebtesten Spiele bei uns im TVG Zeltlager. Warum nicht daheim mit Familie und Freuden spielen? Unter diesem Motto fand das diesjährige Sommerferienprogramm beim TVG statt. Bei strahlend blauem Himmel und guter Laune bauten die Kids das Cornhole Spiel. Mit viel Spaß und Kreativität entstanden nach anstrengender Arbeit, beim Schleifen, Malen, Bohren und Nähen tolle und einzigartige Cornhole spiele. Natürlich durfte ein Turnier am Ende nicht fehlen. Danach gingen alle Kids mit einem Siegereis und dem selbstgebauten Spiel nach einem Nachmittag mit viel Spaß nach Hause.
Cornhole ist ein Freizeitspiel, bei dem mehrere Spieler abwechselnd mit Mais gefüllte kleine Säckchen auf eine angehobene Plattform mit einem Loch werfen.
Im Konzept sind unter Einhaltung des Hygienekonzepts die Öffnungsschritte geregelt für die Aufnahme des Übungsbetriebs.